Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren mit Beeinträchtigung (z.B. umschriebene Entwicklungsstörungen, Autismus, Wahrnehmungsstörungen, Trisomie 21, ADHS, etc.)
Vorausetzung ist eine Diagnostik durch externe Stellen (z.B. Klinik, Psychodiagnostiker*innen) und die Bewilligung der zuständigen Behörde (Amt für Soziales /Behindertenhilfe). Bei der Antragstellung sind wir im Rahmen des gemeinsamen Erstgesprächs behilflich, Sie können uns daher gerne bei Vorliegen einer Diagnostik für die Terminvereinbarung kontaktieren!
Zu Beginn der Mobilen Förderung stehen das Kennenlernen, der Beziehungsaufbau und die Beobachtung des Kindes und seiner Entwicklung im Vordergrund.
Besonders wichtig ist uns dabei eine ganzheitliche Sichtweise: Ressourcen und Schwächen ihres Kindes werden gleichermaßen beachtet, Förderziele werden gemeinsam mit der Familie erarbeitet. Die Einbeziehung des Alltags und der Transfer von Gelerntem in die alltägliche Wirklichkeit stellen dabei die Basis des Förderkonzeptes dar.
Neben individuell abgestimmten Therapie- und Fördermaterialien (z.B. Programme zur Sprachförderung oder Aufmerksamkeitstrainings) beziehen die Mitarbeiter*innen besonders das im häuslichen Umfeld gegebene Angebot ein.
Das kindliche Spiel, der Vollzug von Alltagshandlungen und täglichen Anforderungen bilden die Basis für die Erweiterung von Kompetenzen des Kindes.
Die Eltern finden in der/dem Mitarbeiter*in eine konstante Ansprechperson. Im regelmäßigen Austausch können Themen rund um die Förderung und Entwicklung Ihres Kindes besprochen werden.
Mit Einverständnis findet auch eine Vernetzung mit anderen Bezugssystemen des Kindes / des Jugendlichen (z.B. Klinik, Schule) statt. Dabei geht es darum, im Bemühen um eine bestmögliche Entwicklungsbegleitung gemeinsam „an einem Strang zu ziehen“.