Hinweisgeber*innenschutz

Mit dem Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG), das am 25. Februar 2023 in Kraft getreten ist, wird die „Whistleblower-Richtlinie“ der Europäischen Union umgesetzt.

Durch das Gesetz werden Hinweisgeber*innen („Whistleblower“) geschützt und einheitliche Standards zur (anonymen und vertraulichen) Meldung von Verletzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union gegeben.

Auch wir möchten unserer Verpflichtung nachkommen und über Geltungsbereich und Zugangswege einer potenziellen Meldung informieren:

Wer kann Meldung erstatten?

Das Gesetz gilt für Personen (Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber), die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung zur Heilpädagogische Familien gGmbH Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben

– als Arbeitnehmer*innen
– als Bewerber*innen oder Praktikant*innen
– als selbständig erwerbstätige Personen, die für uns tätig werden
– als Mitglieder eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans der Heilpädagogischen Familien gGmbH
– Lieferant*innen sowie Geschäfts- und Systempartner*innen

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Das HSchG findet Anwendung, wenn Verstöße gegen Rechtsvorschriften nach EU-Recht bestehen, also zu den Themen

– Produktsicherheit und -konformität
– Verkehrssicherheit
– Umweltschutz
– Lebensmittelsicherheit
– Öffentliche Gesundheit
– Verbraucherschutz
– Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
– Verstöße gegen finanzielle Aspekte der EU (Betrugsbekämpfung)
– Verstöße gegen staatliches Beihilfenrecht
– Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302- 309 StGB


Wie kann die Meldung erfolgen?

Sie können vermutete Verstöße nach dem HSchG anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten einbringen:

Per Post an:

Heilpädagogische Familien gGmbH
zu Hd. Mag. Alexander Untersteiner
Schrofensteinstraße 2a
6500 Landeck

Oder per Mail: untersteiner.alexander@hpfamilien.at