Finanzierung

Als anerkannte Einrichtung können wir die Kosten der erbrachten Leistungen mit den zuständigen Abteilungen des Landes Tirol verrechnen:

  • Die Mobile Frühförderung von 0-6 Jahren und die Mobile Förderung von 6-18 Jahren werden mit der Abteilung Soziales verrechnet. Beim Vorliegen einer Beeinträchtigung nach dem Tiroler Teilhabegesetz kann bei den betreffenden Bezirkshauptmannschaften ein Antrag gestellt werden, wobei wir gerne behilflich sind. Für die positive Bewilligung des Antrages ist eine externe Diagnostik Voraussetzung.
    Inhalt und Rahmenbedingungen werden bei einem Erstgespräch an der jeweiligen Regionalstelle der Heilpädagogische Familien gGmbH erklärt. Bei Fragen oder Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
  • Die Finanzierung der Unterstützung zur Erziehung erfolgt über die Kinder- und Jugendhilfe. Diese Begleitung in besonderen Familiensituationen kann von der Kinder- und Jugendhilfe initiiert und befürwortet werden.
    Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.

Finanziert durch

Gefördert durch