In einfacher Sprache: Mobile (Früh-)Förderung

Hier möchten wir Eltern,
Nutzer und Nutzerinnen        
in einfacher Sprache über unser Angebot informieren.

Für welche Kinder ist die Mobile (Früh-)Förderung?

Sie ist für Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren.
Sie ist für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung.
Sie ist für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungs-Störungen.

Das heißt zu Beispiel,
Ihrem Kind fällt das Erlernen der Sprache schwer,
das Gehen- oder Schreibenlernen.
Oder es hat große Probleme
mit dem Denken, Verstehen und der Aufmerksamkeit.
Diese Schwierigkeiten können zuhause auffallen,
aber auch in der Schule oder im Kindergarten.

Die Mobile (Früh-)Förderung ist auch für Kinder und Jugendliche,
mit großen psychischen Problemen.
Manche sind zum Beispiel besonders wütend,
haben viele Ängste
oder Schwierigkeiten mit anderen Menschen.

Was machen wir? Wie fördern wir?

Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin
kommt zu Ihrem Kind nach Hause.
Deshalb heißt es „Mobile (Früh-)Förderung“.

Wir versuchen,
die Kinder und Jugendlichen
in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

Das heißt,
wir machen gemeinsam mit ihnen viele Tätigkeiten,
die dafür nützlich sind.
Diese Tätigkeiten sollen ihnen zum Beispiel helfen,
Sprache und Bewegungen zu verbessern,
oder Gedächtnis und Konzentration.

Wir möchten auch dabei helfen,
dass die Kinder und Jugendlichen
gut mit anderen Menschen zurecht kommen.

Wir verwenden in der (Früh-)Förderung
also ganz verschiedene Materialien und Methoden.

Hier sind ein paar Beispiele:

Wir nützen Spiele,
mit denen die Kinder und Jugendlichen
das Sprechen, Konzentrieren und Verstehen lernen können.

Wir nützen Tätigkeiten im Freien,
damit sie lernen können,
sich geschickt zu bewegen und selbständig zu werden.

Wir nützen Arbeitsblätter oder Unterlagen,
die sie gerade in der Schule verwenden.
So können sie zum Beispiel lernen,
sich etwas gut zu merken.

Wir stellen gemeinsam Dinge her,
dafür nützen wir auch manchmal die Küche.
So können sie lernen,
Anleitungen zu verstehen
und die Hände geschickt zu bewegen.

Wir sprechen mit ihnen über ihre Probleme.
Sie bekommen dabei Tipps und Hilfe,
wie sie besser damit zurecht kommen können.
Oft üben wir das auch gemeinsam.

Wir zeigen den Kindern und Jugendlichen aber auch,
was sie gut können.
Das wird immer in die Förderung einbezogen.
Das ist sehr wichtig für ihr Selbst-Vertrauen!

Wir reden viel mit den Eltern und achten darauf,
was ihnen für die Förderung wichtig ist.
Wir zeigen ihnen auch,
was sie selbst einfach beitragen können,
damit sich ihr Kind gut entwickelt.

Manchmal gibt es etwas außerhalb zu besprechen
oder zu organisieren.
Zum Beispiel wenn es um Kindergarten, Schule
oder Beruf geht.
Dabei unterstützen wir die Familie,
soweit es gewünscht ist.

Was ist uns dabei besonders wichtig?

Ganz wichtig ist uns dabei,
dass wir jedes Kind,
jede Jugendliche und jeden Jugendlichen
als ganz besonders und einzigartig sehen.

Wir beachten die Stärken, Interessen, Persönlichkeit
genau so wie Probleme und Schwächen.
Wir glauben,
dass alle Kinder und Jugendliche etwas gut können
und Anerkennung bekommen wollen.
Sie zeigen das nur verschieden.

Wir möchten daher
nicht nur einfach Schwächen beheben.
Wir möchten mit den Kindern oder Jugendlichen
ihre Stärken nützen lernen.
Sie sollen so ein Leben führen können,
in dem es ihnen gut geht.

Wie kommt man zu so einer Förderung?

Die Eltern können einen Antrag nach dem
Tiroler Teilhabe-Gesetz stellen.
Das Teilhabe-Gesetz ist für
alle Menschen mit Behinderung gemacht.
Durch dieses Gesetz können sie Unterstützung bekommen.

Man braucht aber vorher einen Befund.
Das heißt,
ein Arzt oder eine Ärztin muss feststellen,
ob das Kind eine Behinderung hat.
Einen Befund kann aber auch
ein Psychologe oder eine Psychologin machen.
Die können spezielle Tests machen und feststellen,
ob das Kind eine Entwicklungs-Störung hat.

Wie hoch sind die Kosten?

Wenn das Land Tirol den Antrag bewilligt,
werden die Kosten übernommen.
Es gibt keinen Selbstbehalt.

Wohin können sich Eltern wenden?

Die Eltern können bei uns anrufen.
Wir machen einen Termin für ein Gespräch aus.
Dabei können wir gemeinsam den Antrag ausfüllen
und Informationen austauschen.

Hier sind die Telefon-nummern:

Bezirke Innsbruck und Innsbruck Land:
0512 / 58 00 04

Bezirke Imst und Landeck:
054 42 / 64 761

Bezirke Schwaz und Kufstein:
053 37 / 64 466

Bezirk Kitzbühel:
053 52 / 61 031

Bezirk Lienz:
048 52 / 67 813

Bezirk Reutte:
056 72 / 21 017
oder 0650 – 9403234

Im Internet kann man auch nachlesen:
Die Internet-Adresse ist www.hpfamilien.at